Erlass einer Innenbereichssatzung in Wambach

Aufgrund eines Bauwunsches im Norden des Gemeindeteils Wambach entschied der Grundstücks- und Bauausschuss am 20.07.2021, die Teilfläche eines Flurstücks durch eine städte­bauliche Satzung dem Innenbereich zuzuordnen und somit ein Baurecht zu ermöglichen (siehe Plan unten).

Die beiden o.g. Verfahren werden zeitgleich durchgeführt.

Bis 14. September 2021 sind die jeweiligen Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Zimmer Nr. 2.13, während der allgemeinen Öffnungszeiten einzusehen. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Informationen zu den beiden Satzungsänderungen sind bei Herbert Mayerthaler, Rathaus, Tel. 08084 3734, oder Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735, erhältlich.

08Satzung Wambach 2021