Vereinfachte Änderung
Der Tankstellenbetreiber im neuen Gewerbegebiet am Gewerbepark Süd möchte Nebenanlagen errichten. Hierbei handelt es sich um Waschboxen und Staubsauger-Plätze. Damit die Anlagen genehmigungsfähig sind, bedarf es einer „kleinen“ Bebauungsplan-Änderung. Die Baugrenzen werden entsprechend in Richtung Westen erweitert.