Aus dem Rathaus

 

Nachruf

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils)
trauert um

Herrn Gustav Emil Theis

der im Alter von 89 Jahren verstorben
ist.

1948 – 1952 Mitglied des Taufkirchner Gemeinderates
1964 – 1966 stellvertretender Landrat
1948 – 1972 Kreistagsmitglied
Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande

Herr Theis war allzeit aufgeschlossen für
die Sorgen und Nöte seiner Mitbürger und stets bereit,
sich als ehemaliger Flüchtlingsobmann mit ganzer Kraft
für die Anliegen seiner Landsleute einzusetzen.

Wir werden dem Verstorbenen ein ehrenes Gedenken
bewahren.

Seiner Familie gilt unsere tiefe Anteilnahme.

Gemeinde Taufkirchen(Vils)
Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister

Ferienprogramm 2001

In diesem Jahr wird wieder für alle Kinder und
Jugendlichen unserer Gemeinde ein Ferienprogramm angeboten.

Ferienprogramm Seite
1:

Fahrt ins
Alpamare

Übungsschießen
Hüttenwochenende
Kletter-Schnupperkurs
Schnuppertauchen
Stockschießen
„Schnitzeljagd“

Ferienprogramm Seite
2:

Eine Nacht im
Zelt

Lustiges Treiben
beim Feuerwehrgerätehaus

Go-Kart-„Fahrerlehrgang“
Pferdekutschenfahrt
Der Hund – Dein Freund
„Papier schöpfen
und kreativ gestalten“

„Wir backen und
kochen was uns schmeckt“

Ferienprogramm Seite
3:

Übungsschießen,
Kleine Waffenkunde

Fahrt zu einem Fußballspiel
des TSV 1860 München

„Kartfahren“ in Voglsang
bei Pfarrkirchen

Inline-Skating-Kurs
Radltour nach Dorfen (auf
dem Radweg)

Schnuppertag Rock ’n‘
Roll

Schachkurs für Anfänger

Ferienprogramm Seite
4:

Schnupperreiten
Seiden-Malkurs
Serviettentechnik-Kurs
Tanzen mit den Showfunken
Spaß mit Inliner-Skating
für Anfänger

Spaß mit Inliner-Skating
für Fortgeschrittene

Tennis-Camp

Ferienprogramm Seite
5:

Die Kinder erleben
einen Tag „rund um’s Pferd“

Radltour nach Wambach
„Internationaler
Wandertag“

Wasserski
Angeln

Plakatierungsverordnung

Das „wilde Plakatieren“ hat im Taufkirchener
Gemeindebereich, im gesamten Landkreis und darüber hinaus,
derart zugenommen, dass man von Plakaten regelrecht erschlagen wird.

Die Plakate – in jeder Form, Farbe und Größe
– führen in vielen Fällen zu einer Behinderung der Fußgänger
und sogar zu einer Beeinträchtigung des Straßenverkehrs.
In ganz besonderer Weise wird auch das Landschaftsbild verschandelt.

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
(STVO) ist außerhalb geschlossener Ortschaften jede Werbung
und Propaganda durch Bild, Schrift oder Ton verboten, wenn dadurch
Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden
Weise abgelenkt oder belästigt werden können. Die Anbringung
von Werbeträgern an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
ist unzulässig und wird von den Mitarbeitern des Straßenbauamtes
entfernt.

Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes hat der
Taufkirchner Gemeinderat im Mai dieses Jahres folgende Plakatierungsverordnung
erlassen.

Verordnung

Mobile Geschwindigkeitswarnanlage

In Zukunft werden die Verkehrsteilnehmer im Taufkirchner
Gemeindebereich „optisch geschult“. Durch eine mobile
Geschwindigkeitswarnanlage, die der Grundstücks- und Bauausschuß
im Mai dieses Jahres genehmigte, sollen Tempo-Sünder abgeschreckt
werden.

Die Kosten für die Meßanlage betragen 12.280
DM. Im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr, vor
allem zu Gunsten der jüngsten Verkehrsteilnehmer, ist dies
eine sehr sinnvolle Ausgabe.


§ 2

Begriffsbestimmungen

1. Öffentliche Anschläge im Sinne dieser
Verordnung sind Plakate, Tafeln oder Zettel, die an unbeweglichen
Gegenständen, wie Häusern, Mauern, Zäunen, Masten,
oder an beweglichen Gegenständen, wie Ständern, befestigt
sind.

2. Als Anschläge im Sinne dieser Verordnung gelten
nicht Werbeanlagen nach Art. 12 der Bayer. Bauordnung.

§ 3

Ausnahmen

1. Vom Verbot des § 1 ausgenommen sind Anschläge,
die in den Schaufenstern oder Eingangstüren von Geschäften
und Gewerbebetrieben ausgestellt werden, ferner Ankündigungen
öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften an den Anschlagtafeln
der Kirchen sowie die Bekanntmachungen von Vereinen, soweit sie
an den üblichen Vereinskästen bzw. -tafeln angeheftet
werden.

2. Den politischen Parteien und Wählergruppen
ist es gestattet, 4 Wochen vor und eine Woche nach allgemeinen Wahlen,
Volksbegehren und Volksentscheiden bewegliche Wahlplakatsständer
auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden
Grundstücken aufzustellen, wenn dadurch weder der Fußgängerverkehr
behindert noch der fließende Verkehr auf den Straßen
beeinträchtigt wird. Bewegliche Plakatständer und Plakattafeln
dürfen nur ebenerdig aufgestellt werden.

3. Die Gemeinde kann außerdem in besonderen Fällen
unter Auflagen und Bedingungen Ausnahmen von § 1 dieser Verordnung
gestatten, wenn dadurch das Orts- oder Landschaftsbild unwesentlich
und nur für kurze Zeit beeinträchtigt wird.

Verkehrssituation Fichtenstraße und Vöttinger Straße

„Hilferuf der Anlieger“

Die Fichtenstraße ist im Bereich der Einmündung
in die Attinger Straße und im Bereich der Einmündung
in die B 388 mit einer Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge
ab 5,5 t tatsächliches Gesamtgewicht beschildert.

Nach wie vor ist in der Fichtenstraße Schwerlast-
und landwirtschaftlicher Verkehr zu beobachten. Im Interesse der
Anwohner und auf deren laufende Beschwerden hin, bitten wir die
Bevölkerung, vor allem die Baufirmen, Landwirte und sonstige
LKW-Fahrer, die Verkehrsbeschränkung zu beachten.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) möchte darauf hinweisen,
dass die Verkehrsanordnung in der Fichtenstraße aus Gründen
der Verkehrssberuhigung und des Lärmschutzes ausgesprochen
wurde. Die Einhaltung der Gewichtsbeschränkung wird von der
Polizei ab sofort kontrolliert. Das Milchsammel-Fahrzeug der Firma
Angermeier aus Eldering hat für diesen Straßenabschnitt
eine Ausnahmegenehmigung.

Die Verkehrsbeschränkung von 5,5 t tatsächliches
Gesamtgewicht gilt aus den gleichen Gründen auch in der Vöttinger
Straße. Verstärkte polizeiliche Kontrollen werden hier
ebenfalls durchgeführt. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Volksfestauszug 2001

Liebe Anwohner in der Keller-, Landshuter und Erdinger
Straße, am Marktplatz und in Hilpolding,

auch in diesem Jahr findet am Samstag, 7. Juli, der
traditionelle Volksfestauszug statt. Ab 15.30 Uhr werden die Wirtsleute
samt Bedienungen und „Musi“, der Gemeinderat und viele
Taufkirchener Vereine mit Pferdegespannen und Festwägen vom
Rathaus aus zum Volksfestplatz ziehen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie zu diesem Anlaß,
nach guter alter Volksfesttradition, Ihr Haus während der Volksfestzeit
mit Fahnen, Girlanden oder Fähnchen schmücken.

Für Ihre Mithilfe möchten wir uns im voraus
recht herzlich bedanken.

Die Volkfestwirte & die Gemeinde Taufkirchen(Vils)


Standorte der gemeindlichen Plakatanschlagtafeln:

Taufkirchen(Vils):
– Ortseinfahrt B 15/Süd – beim Friedhof
– Ortseinfahrt B 15/Nord – nähe SIT-Tankstelle
– Ortseinfahrt B 388/Ost – beim alten Feuerwehrhaus
– Ortseinfahrt B 388/West – Buswartehäuschen Fichtenstraße
– Busparkplatz Attinger Weg
– Hofmarkparkplatz
– Kellerstraße – Geh- und Radweg (Zufahrt TSV-Parkplatz)

Moosen(Vils) – Parkplatz Gasthaus Zuhr
Jettenstetten – Ortsmitte
Hubenstein – südl. Ortseinfahrt – gegenüber Gasthaus
Häring
Geislbach – beim Gasthaus Forster
Wambach – beim Gasthaus Kronseder
Gebensbach – gegenüber Gasthaus Mooser

In Unterhofkirchen, Kienraching, Angerskirchen und
Hörgersdorf werden noch geeignete Aufstellplätze gesucht.

Die Gemeinde Taufkirchen(Vils) bittet die Vereine,
Verbände und sonstigen Veranstalter, die neue Plakatierungsverordnung
zu beachten und ihre Anschläge bei der Gemeinde Taufkirchen(Vils)
anzumelden (Tel. 08084 / 37 21). Unzulässige öffentliche
Anschläge werden ab sofort kostenpflichtig entfernt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn
Baumgartner, Rathaus, Zimmer 109, Tel. 08084 / 37 21.