Änderung der Kanalbenützungsgebühren zum 01.01.2002

Nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes sollen
kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene
Benutzungsgebühren (Kanalgebühren) erhoben werden. Um
dies zu gewährleisten, hat die Gemeinde Taufkirchen(Vils) den
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beauftragt, für
den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2003 eine neue Gebührenkalkulation
zu erstellen.

Aufgrund des Ergebnisses dieser Gebührenkalkulation
hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 29.05.2001 die Grundgebühren
und die Einleitungsgebühren für die Benutzung der
gemeindlichen Kläranlage geändert:

A) Grundgebühr:

(Die Grundgebühr wird nach der Nenngröße
der verwendeten Wasserzähler berechnet. Befinden sich auf einem
Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasseranschlüsse,
so wird die Grundgebühr nach der Summe der Nenngröße
der einzelnen Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler
nicht eingebaut sind, wird die Nenngröße geschätzt,
die nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen
zu können.).

Änderung der Grundgebühr ab 01.01.2002
bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße:

bis 5 m³/h 36,80 €/Jahr (= 71,97 DM,
bisher 48 DM)
bis 10 m³/h 69,00 €/Jahr (= 134,95 DM, bisher 90
DM)
bis 20 m³/h 92,00 €/Jahr (= 179,94 DM, bisher 120
DM)
bis 30 m³/h 138,00 €/Jahr (= 269,90 DM, bisher
180 DM)
über 30 m³/h 184,00 €/Jahr (= 359,87 DM, bisher
240 DM)

B) Einleitungsgebühr:

Die Einleitungsgebühr beträgt ab 01.01.2001:
2,31 € (= 4,52 DM, bisher 3,96 DM)
pro Kubikmeter Abwasser.

C) Einleitungsgebühr für Regenwasserzisternen:

Zur Gebührenberechnung für die Einleitung
von Wasser aus einer Zisterne werden ab 01.01.2002 pauschal 10 m³/Jahr
pro Einwohner zugrunde gelegt.
Es steht dem Gebührenpflichtigen
frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs zu führen.