Außenbereichssatzung Rottberg

Aufgrund von Bauwünschen mehrerer Anwohner aus dem Gemeindeteil Rottberg, ehemalige Gemeinde Gebensbach, änderte der Grundstücks- und Bauausschuss in der Sitzung vom 04.02.2020 die bestehende Außenbereichssatzung. Im Südwesten und Nordosten der Ortschaft soll jeweils für ein weiteres Wohngebäude eine Bebauungsmöglichkeit geschaffen werden. Für die Änderung der Satzung wird eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich. Die Auslegungsfrist wird unter www.taufkirchen.de bekannt gegeben.