Rentenerhöhung 2014 – Mütterrente darin noch nicht enthalten

Der Versand der Mitteilung über die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2014 dauert noch bis Ende Juli 2014. Wichtig: In dieser neuen Rentenmitteilung ist die Mütterrente noch nicht enthalten.

Die sog. Mütterrente wird für Mütter, in Einzelfällen auch für Väter, deren Rente vor Juli 2014 begonnen hat, rückwirkend ab 01.07.2014 berechnet. Alle Betroffene erhalten hierüber einen eigenen Bescheid und ggf. eine Nachzahlung (ab Juli 2014). Wegen der Vielzahl der Fälle wird es jedoch einige Zeit dauern, bis die Bescheide verschickt sind. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.