Erlass einer Ergänzungssatzung

Der Gemeinderat beschloss am 3. Juli 2012, für das Grundstück Fl.Nr. 111/9, nördlich der Kellerstraße, eine Ergänzungssatzung zu erlassen. Der Geltungsbereich der Satzung ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde derzeit als Grünfläche ausgewiesen, obwohl eine Teilfläche schon seit Jahren bebaut ist. Auf den restlichen Freiflächen soll eine zusätzliche Wohnbebauung entstehen. Dies ist nur durch den Erlass der entsprechenden Ergänzungssatzung möglich.

Der Satzungsentwurf liegt bis 28.08.2012 im Rathaus, Zimmer 2.13, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Zum Satzungsentwurf können Vorschläge, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Ausführliche Auskünfte bei Hans Baumgartner, Tel. 08084 / 37 35.