KRANZNIEDERLEGUNG AM WASSERSCHLOSS

Tafel am Taufkirchener Wasserschloss erinnert an 94 ermordete Patienten

Gut 81 Jahre ist es her, dass 94 Männer und Frauen aus der damaligen Landesfürsorgeanstalt Taufkirchen, dem heutigen kbo-Klinikum, deportiert und ermordet wurden. Ihnen haben nun Mitarbeiter des Klinikums sowie Vertreter der Gemeinde Taufkirchen gedacht. Eine Gedenktafel soll die Erinnerung an das Verbrechen wachhalten. „Wenn wir an das unermessliche Leid denken, das Krieg und NS-Gewalt über die Menschen brachten, wenn wir an die unvorstellbaren Gräuel denken, die Menschen ihren Mitmenschen zufügen konnten, dann stehen wir mit Fassungslosigkeit und Entsetzen davor“, so Dr. Christoph Puschmann, Vize-Bürgermeister der Gemeinde Taufkirchen (Vils).

Genau am 21. Oktober 1940 wurden 94 Patientinnen und Patienten, 37 Männer und 57 Frauen, aus Taufkirchen (Vils) gegen ihren Willen in die Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar gebracht. 68 dieser Menschen wurden am 25. Februar 1941 deportiert und in der Tötungsanstalt Hartheim bei Linz ermordet. Weitere „Pfleglinge“ starben in den sogenannten „Hungerhäusern“ in Eglfing-Haar. „Unsere Aufgabe ist es, den Opfern und den Ermordeten ihre Namen zurückzugeben. Jeder und jede von ihnen hatte sein ganz persönliches Schicksal. Sie hätten Hilfe und Unterstützung gebraucht, aber sie wurden alleingelassen in der dunkelsten Stunde unseres Klinikums“, betonte Rudolf Dengler, Leiter des kbo-Klinikums Taufkirchen.

Am Wasserschloss weist nun eine Gedenktafel auf das Schicksal der Opfer hin. Die Gedenktafel haben der Bezirk Oberbayern, die Gemeinde Taufkirchen (Vils) und das Klinikum gemeinsam initiiert. „Die Aufarbeitung der Verbrechen in unserem Klinikum haben wir in den vergangenen Jahren forciert. Wir wissen aber auch, dass wir am Anfang der Recherche und Forschungsarbeit stehen“, so Dengler.

Blumen legten Rudolf Dengler vom Klinikum (l.) und Vize-Bürgermeister Dr. Christoph Puschmann nieder.

TREFFEN DER VEREINE

Nach zweijähriger Zwangspause werden die Vertreter der Vereine am Mittwoch, 13. April 2022 zum traditionellen „Treffen der Vereine“ in den Taufkirchener Bürgersaal eingeladen. Neben dem Überblick über die bereits geplanten Veranstaltungen im laufenden Jahr und den Informationen zum diesjährigen Ferienprogramm nutzt die Kommune die Zusammenkunft zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch.

Wünsche und Anträge an die Kommune, die an diesem Abend besprochen werden sollen, können Sie vorab an die Gemeinde Taufkirchen (Vils), z.Hd. Frau Christine Aulechner, aulechner@taufkirchen.de, senden.

AUSSCHREIBUNG

VOLKSFEST TAUFKIRCHEN 2022 08.07. bis 17.07. Juli 2022

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) vergibt für das Volksfest 2022 noch zwei Plätze im Außenbereich für Imbiss:

  • Imbissstand für Döner
  • Imbissstand für nationalen/internationalen Imbiss (Kreativität erwünscht)

Bewerbungen sind schriftlich im Rathaus bis Mittwoch, 22. April 2022, abzugeben. Weitere Informationen bei Christine Aulechner, Rathaus, Tel. 08084 3727, aulechner@taufkirchen.de.

AUSSCHREIBUNG TAUFKIRCHENER VOLKSFEST 2023 BIS 2025

VERGABE FESTHALLE, BAR, WEINSTADL, WEIßBIERHÜTTE

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) gibt bekannt, dass demnächst die Vergabe der Festhalle, der Bar, des Weinstadls und der Weißbierhütte für die Volksfeste 2023, 2024 und 2025 erfolgt.

Interessenten melden sich bitte schriftlich bis Mittwoch, 22. April 2022 bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils).

Weitere Informationen bei Christine Aulechner, Rathaus, Tel. 08084 3727, aulechner@taufkirchen.de.

KOMMANDANTENWAHLEN

13 Jahre lang hat Stefan Tremmel das Amt des Hofkirchener Feuerwehrkommandanten ausgeübt. Nun übergibt er diese verantwortungsvolle Aufgabe in jüngere Hände. Bei der Kommandantenwahl im Bürgerhaus Hofkirchen wurde Johannes Walter zum neuen 1. Kommandanten gewählt. Der im Herbst gewählte 2. Kommandant, Michael Bauer, bleibt weiterhin im Amt.

Auf dem Bild (v.l.): Michael Bauer, Johannes Walter, Bürgermeister Stefan Haberl

Ankündigung Kartierungen für die Generalsanierung der Höchstspannungsleitung Ottenhofen – Isar

Durchführung auf den Gebieten der Kommunen Essenbach, Niederaichbach, Adlkofen, Geisenhausen, Kumhausen, Altfraunhofen&Baierbach, Neufraunhofen, Taufkirchen, Hohenpolding, Dorfen, Lengdorf, Walpertskirchen&Wörth, Pastetten, Ottenhofen und Markt Schwaben.


Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Ottenhofen im Landkreis Erding und der Schaltanlage Isar im Landkreis Landshut ist seit 1976 in Betrieb. Damit Höchstspannungsleitungen wie die rund 62 Kilometer lange Verbindung rund um die Uhr sicher betrieben werden können, müssen etwa alle vierzig bis fünzig Jahre umfangreiche Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden. Für diese Arbeiten muss jeder Mast angefahren und je nach Arbeit auch temporäre Bauflächen um einzelne Masten eingerichtet werden. Damit das geplante Vorhaben größtmöglichen Schutz auf umweltfachliche Belange nehmen kann, muss TenneT vorab avifaunistische Kartierung durchführen, die hiermit ortsüblich angekündigt werden. Die Kartierung haben das Ziel schützenswerte Tier- und Pflanzenarten zu ermitteln, die sich über die Jahrzehnte im Bereich der Leitung und vor allem im Bereich der Masten angesiedelt haben könnten.

Die Generalsanierung der Leitung umfasst den Tausch der stromführenden Leiterseile sowie der Isolatorenketten, die jeweils nach über 40-jähriger  Betriebszeit sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer nähern. Mit der Generalsanierung ist keine Spannungserhöhung verbunden. Die Leitung wird auch zukünftig mit 380 Kilovolt betrieben. Aktuell besteht die Trasse Ottenhofen-Isar aus drei 380 Kilovolt Stromkreisen. Ausgelegt sind die Masten seit jeher für das Tragen von vier Stromkreisen. Die geplante Generalsanierung umfasst keine Verstärkung um ein weiteres System, das technisch möglich wäre. Sprich, die Leitung wird im Zuge der Generalsanierung nicht um einen weiteren Stromkreis verstärkt.

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Baader Konzept GmbH sowie beauftragte Drittunternehmer (wie Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG, Geozuela Geowissenschaftliche Dienstleistungen, Fachbüro Biologie, Ökoplan Institut für ökologische Planungshilfe und ggfls. weitere). Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen

Die angedachten Kartierungen sehen die Erfassung von Biotoptypen (Biotoptypenkartierung), von Brut- und Rastvögeln sowie Reptilien und Amphibien im Trassenkorridor der Bestandsleitung vor. Gegebenenfalls müssen auch weitere Artengruppen erfasst werden. Die Kartierung der Haselmaus steht hierfür exemplarisch.

Zu beachten ist, dass die einzelnen Flurstücke nicht alle von jeder Kartierungsmethode betroffen sind, sondern es finden auf den einzelnen Flurstücken konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Dementsprechend werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Die einzelnen Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Gegebenenfalls kann der temporäre Aufbau von Installationen (z. B. kleine Horchboxen für Fledermäuse zur bioakustischen Langzeiterfassung) erforderlich sein. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren werden, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Termine

Beginn der Kartierungen: 11. April 2022

Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: 31. Dezember 2022

Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie ab 15.03. unter https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/isar-ottenhofen/ einsehen.

Ihr Ansprechpartner

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:

Markus Lieberknecht
Tel. 0921 50740 4098
markus.lieberknecht@tennet.eu
www.tennet.eu