Ankündigung Kartierungen für die Generalsanierung der Höchstspannungsleitung Ottenhofen – Isar

Durchführung auf den Gebieten der Kommunen Essenbach, Niederaichbach, Adlkofen, Geisenhausen, Kumhausen, Altfraunhofen&Baierbach, Neufraunhofen, Taufkirchen, Hohenpolding, Dorfen, Lengdorf, Walpertskirchen&Wörth, Pastetten, Ottenhofen und Markt Schwaben.


Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Ottenhofen im Landkreis Erding und der Schaltanlage Isar im Landkreis Landshut ist seit 1976 in Betrieb. Damit Höchstspannungsleitungen wie die rund 62 Kilometer lange Verbindung rund um die Uhr sicher betrieben werden können, müssen etwa alle vierzig bis fünzig Jahre umfangreiche Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden. Für diese Arbeiten muss jeder Mast angefahren und je nach Arbeit auch temporäre Bauflächen um einzelne Masten eingerichtet werden. Damit das geplante Vorhaben größtmöglichen Schutz auf umweltfachliche Belange nehmen kann, muss TenneT vorab avifaunistische Kartierung durchführen, die hiermit ortsüblich angekündigt werden. Die Kartierung haben das Ziel schützenswerte Tier- und Pflanzenarten zu ermitteln, die sich über die Jahrzehnte im Bereich der Leitung und vor allem im Bereich der Masten angesiedelt haben könnten.

Die Generalsanierung der Leitung umfasst den Tausch der stromführenden Leiterseile sowie der Isolatorenketten, die jeweils nach über 40-jähriger  Betriebszeit sich dem Ende ihrer technischen Lebensdauer nähern. Mit der Generalsanierung ist keine Spannungserhöhung verbunden. Die Leitung wird auch zukünftig mit 380 Kilovolt betrieben. Aktuell besteht die Trasse Ottenhofen-Isar aus drei 380 Kilovolt Stromkreisen. Ausgelegt sind die Masten seit jeher für das Tragen von vier Stromkreisen. Die geplante Generalsanierung umfasst keine Verstärkung um ein weiteres System, das technisch möglich wäre. Sprich, die Leitung wird im Zuge der Generalsanierung nicht um einen weiteren Stromkreis verstärkt.

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Baader Konzept GmbH sowie beauftragte Drittunternehmer (wie Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG, Geozuela Geowissenschaftliche Dienstleistungen, Fachbüro Biologie, Ökoplan Institut für ökologische Planungshilfe und ggfls. weitere). Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen

Die angedachten Kartierungen sehen die Erfassung von Biotoptypen (Biotoptypenkartierung), von Brut- und Rastvögeln sowie Reptilien und Amphibien im Trassenkorridor der Bestandsleitung vor. Gegebenenfalls müssen auch weitere Artengruppen erfasst werden. Die Kartierung der Haselmaus steht hierfür exemplarisch.

Zu beachten ist, dass die einzelnen Flurstücke nicht alle von jeder Kartierungsmethode betroffen sind, sondern es finden auf den einzelnen Flurstücken konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Dementsprechend werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Die einzelnen Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Gegebenenfalls kann der temporäre Aufbau von Installationen (z. B. kleine Horchboxen für Fledermäuse zur bioakustischen Langzeiterfassung) erforderlich sein. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren werden, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Termine

Beginn der Kartierungen: 11. April 2022

Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: 31. Dezember 2022

Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie ab 15.03. unter https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore-projekte-deutschland/isar-ottenhofen/ einsehen.

Ihr Ansprechpartner

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:

Markus Lieberknecht
Tel. 0921 50740 4098
markus.lieberknecht@tennet.eu
www.tennet.eu