Kommunale Verdiensturkunde für 3. Bürgermeister Manfred Slawny

V.l.: Bürgermeister Stefan Haberl, Regina Slawny (Ehefrau), Manfred Slawny und Landrat Martin Bayerstorfer.

Für seinen außerordentlichen und unermüdlichen Einsatz im politischen und gesellschaftlichen Leben der Vilsgemeinde überreichte Landrat Martin Bayerstorfer Ende November dieses Jahres die Kommunale Verdiensturkunde an Taufkirchens 3. Bürgermeister Manfred Slawny. Der engagierte Kommunalpolitiker ist seit 2005 Mitglied im Taufkirchener Gemeinderat und seit 2008 Kreistagsmitglied. Der 61-jährige SPD-Ortsvorsitzende hat außerdem im Jahr 2017 den Vorsitz des Moosener Sportvereines übernommen.

Neujahrskonzert

Am Sonntag, 07. Januar 2024, findet im Bürgersaal ein Neujahrskonzert mit Neujahrsansprache des ersten Bürgermeisters Stefan Haberl statt. Die musikalische Gestaltung übernimmt das Taufkirchener Akkordeon-Orchester der Kreismusikschule Erding. Der Einlass beginnt um 15.00 Uhr, Beginn der Veranstaltung ist 15.30 Uhr.

Alle Gemeindebürgerinnen und -bürger sind herzlich eingeladen.

Preisverleihung zur Aktion „Stadtradeln“

Mit der Preisverleihung im Rathaus fand am 23.11.2023 die Klima-Bündnis-Kampagne „Stadtradeln in Taufkirchen (Vils)“ ihren gebührenden Abschluss.

Bürgermeister Stefan Haberl zeichnete die besten Teams und Radelnden aus und übergab den Gewinnerinnen und Gewinnern je eine Saisonkarte für das Waldbad. Das Gemeindeoberhaupt bedankte sich für das Engagement, das die Radlerinnen und Radler für den Klimaschutz zeigten.

In diesem Jahr haben 72 Personen beim Stadtradeln mitgemacht, dabei 11.109 klimafreundliche Kilometer zurückgelegt und im Vergleich zu einer entsprechend weiten Autofahrt 2t CO2 vermieden. Insgesamt 12 Preise wurden verliehen. Neben den stärksten Radlerinnen und Radlern wurden auch die besten Teams ausgezeichnet.

Anna Engelschall, Klimaschutz-Managerin, Rathaus, Tel. 08084 3786, engelschall@taufkirchen.de

Einladung zum Klimaschutz-Forum

25. Januar 2024, 19.00 Uhr – Wasserschloss Taufkirchen (Vils), Festsaal

An diesem Abend werden die unten aufgeführten Handlungsfelder an einzelnen Themen-Tischen bearbeitet. Als Grundlage werden Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz und der Potentialanalyse vorgestellt.

  • Klimawandelanpassung und Landwirtschaft?
  • Nachhaltig wirtschaften?
  • Wie bleiben wir nachhaltig mobil?
  • Erneuerbare Energien ausbauen! Aber wie und wo?
  • Enkeltauglich in Kindergarten und Schule – Wo gibt es Ideen?

Nach dem Energietag öffnet das Klima-Forum den Raum, weitere wichtige Handlungsfelder für den Klimaschutz genauer zu beleuchten. Mit dem Grundgerüst des ersten Treffens am 23.03.2023 definieren wir gemeinsam Maßnahmen für das Taufkirchener Klimaschutzkonzept. Für jeden Bereich wird eine Expertin oder ein Experte vor Ort sein, um Lösungen und Erfahrungen weiterzugeben.

Neugierig? Interessiert? Schon lange viele Fragen? Dann kommen Sie gerne vorbei.

Anna Engelschall, Klimaschutz-Managerin, Rathaus, Tel. 08084 3786, engelschall@taufkirchen.de

AKTION: Kostenloser Energie-Check bei Ihnen zuhause in Taufkirchen (Vils)

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) bietet als Sonderaktion in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern 50 kostenfreie Vor-Ort-Energieberatungen an. Dabei kommt ein qualifizierter und unabhängiger Energieberater oder eine Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bayern zu Ihnen nach Hause und analysiert die energetische Situation Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.

Die Fachleute werfen einen Blick auf die Heizungsanlage sowie die Gebäudehülle des Wohnhauses. Gerne bespricht er oder sie auch mit Ihnen, ob der Einsatz von erneuerbaren Energien für Sie wirtschaftlich wäre. Beratung zu Förderungen werden mit abgedeckt. Dauer des Besuches ist ca. 1 bis 2 Stunden. Im Anschluss erhalten Sie einen Kurzbericht mit den Ergebnissen und Handlungsempfehlungen.

Der Hausbesuch kostet regulär 30 €, diesen Eigenanteil übernimmt die Gemeinde Taufkirchen (Vils) im Rahmen der Sonderaktion für 50 Beratungen.

Anmelden können sich ab sofort bis zum 26. Januar 2024 alle privaten Eigentümer*innen, deren Immobilie sich im Gebiet der Gemeinde Taufkirchen (Vils) befindet. Die Anmeldung erfolgt über das Klimaschutzmanagement der Kommune unter Tel. 08084 3786 oder per E-Mail an engelschall@taufkirchen.de.

Die Energieberatung ist gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Grundstücksvergabe Baugebiet „Hubenstein Nord“

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) veräußert 7 Parzellen im Baugebiet Hubenstein Nord. Der Grundstückspreis pro qm Bauland beträgt 350 € inkl. Erschließung.

Bewerbungszeitraum ist vom 09.01. – 11.02.2024.

Die Bewerbungsunterlagen stehen in dieser Zeit unter www.taufkirchen.de unter „Markt+Gemeinde“ / „Baugrundstücke“ zum Download bereit. Auskünfte erteilt Susanne Zuhr, Rathaus, Tel. 08084 3717, zuhr@taufkirchen.de

Winterdienst, Räum- und Streupflicht

Sobald der erste Schnee Gehwege und Straßen in Rutschbahnen verwandelt, werden Fragen zur örtlichen Räum- und Streupflicht hochaktuell.

Nach der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind Grundstücksbesitzer verpflichtet, alle Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen im Winter zu räumen und zu streuen. Die Verordnung finden Sie online unter: „Rathaus + Bürger / Gemeindepolitik / Verordnungen & Satzungen“ (Nr. 25).

Jeder Anlieger ist im Sinne der Verkehrssicherungspflicht auch dafür verantwortlich, Gefahrenstellen, die sich aus Dachlawinen oder Eiszapfen ergeben, ausreichend abzusichern, z.B. durch entsprechende Warnhinweise oder Absperrungen. Wir bitten daher alle Anlieger, ihre Gebäude zu kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

Der kommunale Winterdienst ist durch den Einsatz von Räumfahrzeugen gewährleistet. Der gemeindliche Bauhof übernimmt den Winterdienst in sieben Räumbezirken. Der Räum- und Streueinsatz beginnt um 3 Uhr und dauert – bei schlechten Witterungsverhältnissen – bis 21 Uhr. Für die Räumung und Streuung eines Bezirkes werden rund 7 bis 8 Stunden benötigt. Bei Bedarf werden zusätzlich zwei weitere Bauhof-Fahrzeuge eingesetzt. Außerdem ist ein Team für die Handräumung an den Ampelübergängen und im Friedhof im Einsatz.

Wir bitten um Verständnis, dass die Mitarbeiter des Bauhofes nicht überall und zur gleichen Zeit räumen/streuen können. Bei der Durchführung des Winterdienstes sind die Kommunen nicht verpflichtet, auf Grundstückseinfahrten, Hauseingänge oder auch von Anliegern bereits freigeräumte Gehwege Rücksicht zu nehmen.