Änderungen zum 01.01.2024
Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft und durch einen elektronischen Pass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Als Grund wird zum einen aufgeführt, dass die Einreise mit einem Kinderreisepass nicht in allen Ländern gewährt ist, da manche Länder eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten fordern. Zum anderen, wird mit der Abschaffung des Kinderreisepasses angestrebt, die Dokumente für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen.
Reisen mit Kindern: Was ab 2024 gilt
Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen. Wer mit dem Nachwuchs nur innerhalb der EU oder des Schengenraumes verreisen möchte, ist mit dem Personalausweis bestens beraten. Er ist für sechs Jahre gültig und kostet 22,80 Euro.
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