Abschaffung Kinderreisepass und Preiserhöhung Reisepass

Änderungen zum 01.01.2024

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft und durch einen elektronischen Pass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Als Grund wird zum einen aufgeführt, dass die Einreise mit einem Kinderreisepass nicht in allen Ländern gewährt ist, da manche Länder eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten fordern. Zum anderen, wird mit der Abschaffung des Kinderreisepasses angestrebt, die Dokumente für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen.

Reisen mit Kindern: Was ab 2024 gilt

Ab dem 1. Januar 2024 können Kinder nur noch mit einem Reisepass oder dem Personalausweis reisen. Wer mit dem Nachwuchs nur innerhalb der EU oder des Schengenraumes verreisen möchte, ist mit dem Personalausweis bestens beraten. Er ist für sechs Jahre gültig und kostet 22,80 Euro.

Für europäische Länder, die weder der EU noch dem Schengenraum angehören, braucht es jedoch einen Reisepass – zum Beispiel die Türkei, Albanien oder Großbritannien.

  • Der Reisepass für unter 24-Jährige kostet 37,50 Euro. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Jahre.
  • Reisepässe und Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.

Beantragungsdauer 4 Wochen. Während der Ferienzeiten liegt die Ausstellungsdauer in der Regel bei 5 – 6 Wochen.

Preiserhöhung beim Reisepass

Der Preis für einen Reisepass für Personen über 24 Jahren wird ab dem 01.01.2024 auf 70,00 € angehoben.

Informationen zur Beantragung erteilen Sophia Mühlhuber, Tel. 08084 3741 und Eva Waxenberger, Tel. 08084 3743.