Winterdienst

Sobald der erste Schnee Gehwege und Straßen in Rutschbahnen verwandelt, werden Fragen zur Räum- und Streupflicht der Gemeinden hochaktuell.

Nach der gemeindlichen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind Grundstücksbesitzer verpflichtet, alle Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen im Winter zu räumen und zu streuen. Die Verordnung finden Sie auf der Website der Gemeinde Taufkirchen (Vils).

Der gemeindliche Bauhof übernimmt den Winterdienst in sieben Räumbezirken. Der Räum- und Streueinsatz beginnt um 03.00 Uhr und dauert – bei schlechten Witterungsverhältnissen – bis 21.00 Uhr. Für die Räumung und Streuung eines Bezirkes werden rund 7 – 8 Stunden benötigt. Bei Bedarf werden zusätzlich zwei weitere Bauhof-Fahrzeuge eingesetzt. Außerdem ist ein Team für die Handräumung an den Ampelübergängen und im Friedhof von 05.00 – 21.00 Uhr im Einsatz. Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter nicht überall zur gleichen Zeit räumen/streuen können.