Checkliste Grundsteuererklärung für ein Wohngrundstück

Wer muss die Erklärung abgeben?

Die Erklärung muss die Eigentümerin bzw. der Eigentümer abgeben. Gehört das Einfamilienhaus bzw. die Eigentumswohnung mehreren Personen (z. B. Ehegatten) zusammen, müssen diese gemein­sam eine Erklärung abgeben.

Für jede Eigentumswohnung muss eine eigene vollständige Erklärung abgegeben werden. Zu erklären ist dabei die anteilige Gebäudefläche und die anteilige Flur­stücksfläche nach dem Miteigen­­tumsanteil.

Wie kann man die Erklärung abgeben?

Es gibt drei Wege, wie Sie die Erklärung abgeben können:

  1. elektronisch über ELSTER unter www.elster.de
  2. PDF-Formular (grau) zum Ausfüllen am PC mit anschließendem Ausdrucken und Unterschreiben unter www.grundsteuer.bayern.de
  3. Papier-Formular (grün) zum handschriftlichen Ausfüllen (verfügbar im Finanzamt sowie im Taufkirchener Rathaus)

Welche Vordrucke braucht man?

Immer erforderlich:

  • Grundsteuererklärung – Hauptvordruck (BayGrSt 1)
  • Anlage Grundstück (BayGrSt 2)
    ≤ 5 Flurstücke und ≤ 15 Gebäude bzw. Gebäudeteile eines Grundstücks.
    Sofern ein Grundstück mehr Flurstücke oder Gebäude/-teile umfasst, werden zusätzliche Anlagen benötigt.

Zusätzlich bei mehr als zwei Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümern:

  • Anlage Miteigentümer/-innen (BayGrSt 1A)

Gegebenenfalls:

  • Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (BayGrSt 4)
    für Anträge auf Grundsteuerbefreiungen und/oder Ermäßigungen der Grundsteuermesszahl

Weitere Informationen

Abgabe der Erklärung bis spätestens 31. Oktober 2022
Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter www.grundsteuer.bayern.de
Informations-Hotline: 089 30700077

 

Was wird gefragt? Wo findet man das? Wo muss man es eintragen?
Aktenzeichen (17-stellig)

Lageadresse des Grundstücks

Infoschreiben des Finanzamtes, letzter Einheits­wertbescheid bzw. Grundsteuermessbescheid Hauptvordruck (BayGrSt 1) sowie bei Abgabe auf Papier das Aktenzeichen auf allen Anlagen
Daten zu Eigentümer/in (Name, Adresse, ESt-Nummer, Wohnsitzfinanzamt, Identifikationsnummer, Anteil am Objekt) aktueller Einkommensteuerbescheid, Grundbuchauszug, Notarvertrag, (für Identifikationsnummer auch Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern) Hauptvordruck (BayGrSt 1)
Daten zu Flurstücken (Gemeinde, Gemarkung, Flurstücksnummer, Größe der Fläche, Miteigentumsanteil, Grundbuchblattnr. (optional) Datenabruf aus dem BayernAtlas-Grundsteuer (bis 31. Dezember 2022), Katasterauszug, Notarvertrag oder Grundbuchauszug Anlage Grundstück (BayGrSt 2)
Daten zu Gebäuden (Wohnfläche nach WoFlV, ggf. Nutzflächen von Garage, Tiefgaragenstellplatz oder Gartenhäuschen Wohn- und Nutzflächenberech­nungen oder hilfsweise Bauaufzeichnungen, Mietvertrag, Nebenkosten­abrechnung, Wohngeldabrechnungen, eigene Messungen Anlage Grundstück (BayGrSt 2)
Ist das Gebäude denkmalgeschützt? Unterlagen von der Denkmalschutzbehörde oder Denkmalliste des Landesamts für Denkmalpflege Bei Abgabe über www.elster.de: Anlage Grundstück (BayGrSt 2)

Bei Abgabe auf Papier: Anlage Grundsteuerbefreiung-ermäßigung (BayGrSt 4)

Ist eine Wohnung der Wohnteil zu einem aktiven Betrieb der Land- und Forstwirtschaft? Die Wohnung ist räumlich eng mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verbunden und der/die Betriebsinhaber/in oder ein zum Haushalt gehörender Familienangehöriger ist durch eine mehr als nur gelegentliche Tätigkeit in dem Betrieb an ihn gebunden. bei Abgabe über www.elster.de: Anlage Grundstück (BayGrSt 2)

bei Abgabe auf Papier: Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (BayGrSt 4)