Änderung der Bayerischen Bauordnung

Zum 1. Februar 2021 trat eine umfassende Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Sinn der Gesetzesänderung sind die Vereinfachung der Bauvorschriften sowie die Beschleunigung von Wohnbauvorhaben.

Die Mitglieder des gemeindlichen Grundstücks- und Bauausschusses wurden in der Sitzung am 9. Februar von Verwaltungsbetriebswirt Herbert Mayerthaler vom örtlichen Bauamt ausführlich über diese Novellierung informiert. Der wesentliche Inhalt der Rechtsänderung betrifft folgende Punkte:

  • Änderung des Abstandsflächenrechts
  • Dachgeschossausbauten im Innenbereich unterliegen künftig dem Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Der Katalog der „verfahrensfreien“ Bauvorhabenwurde ergänzt
  • Der Baustoff Holz wurde gestärkt durch die Zulassung in allen Gebäudeklassen
  • Die Verpflichtung zur Schaffung von privaten Spielplätzen wurde auf die Möglichkeit erweitert, diese finanziell abzulösen
  • Einführung der Genehmigungsfiktion für Wohnbauvorhaben nach 3 Monaten
  • Die Satzungsermächtigung für Gemeinden für örtliche Bauvorschriften wurde erweitert

Das neue Baurecht eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, durch Satzung abweichende Vorgaben für Abstandsflächen zu erlassen. Der Grundstücks- und Bauausschuss entschied jedoch, die neuen gesetzlichen Abstandsflächen-vorschriften unverändert gelten zu lassen.

Ausführliche Informationen hierzu bei Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734,
E-Mail: mayerthaler@taufkirchen.de