Ergänzungssatzung „Hubenstein 2“

Die nachfolgende Generation von Hubensteiner Grundstücksbesitzern möchte am Heimatort wohnhaft bleiben. Im Bereich der Wohnanwesen der Hausnummern 19 und 23 besteht daher bereits seit geraumer Zeit der Wunsch, jeweils ein freistehendes Wohngebäude im rückwärtigen Bereich zu errichten.

Die Vorhaben wurden bislang vom Landratsamt Erding strikt abgelehnt. Nach intensiven Bemühungen ist es Bürgermeister Franz Hofstetter gelungen, eine genehmigungsfähige Satzung auszuarbeiten.

Der Grundstücks- und Bauausschuss fasste in der Sitzung am 7. April 2020 den entsprechenden Satzungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Hubenstein 2“. Vorangegangen waren ein Aufstellungsverfahren und die Abwägung von Bedenken und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses kann auf den beiden Grundstücksteilen das Baurecht entstehen.

04Hubenstein II Satzung