Änderung der Außenbereichssatzung „Birken“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 beschlossen, die bestehende Außenbereichssatzung für den Gemeindeteil „Birken“ zu ändern. Da derzeit keine Festlegung für die Anzahl von Wohneinheiten getroffen ist, soll die Obergrenze auf vier festgesetzt werden. Im Geltungsbereich sind ohnehin zusätzlich die Wohneinheiten zulässig, die der Außenbereichsparagraph (§ 35 BauGB) grundsätzlich erlaubt.

Der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf der Satzung einschließlich Begründung liegt nun bis zum 31. März 2020 im Rathaus während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Innerhalb der genannten Frist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.