Baurecht für den Gemeindeteil Babing

Mehrere Bauwünsche von Bürgern aus Babing veranlassten die Gemeinde schon vor längerer Zeit, eine Bauleitplanung durchzuführen. In den Jahren 2014/15 wurde versucht, eine sogenannte Außenbereichssatzung zu erlassen, die jedoch letztlich vom Landratsamt Erding nicht genehmigt wurde.

Nun wird in Verbindung mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes versucht, das Baurecht über eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu erwirken. Dadurch erhält der Gemeindeteil den Status „Innenbereich“.

In der Zeit vom 28.02.bis 02.04.2019 liegen nun die Planunterlagen im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Zeit kann jedermann Stellungnahme zum Entwurf abgeben. Telefonische Auskunft: 08084 3734