Anrechnung von Erziehungszeiten

Berufstätige Frauen, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens nicht mindestens 90 % Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht familienversichert waren, müssen sich nach der 9/10 Regelung bei Eintritt in die Rente freiwillig oder privat versichern. Dies bedeutet meist wesentlich höhere Prämien bei Privatkassen oder bei freiwilliger Versicherung bei der GKV, da alle Einkünfte zur Bemessung des Beitrages herangezogen werden.
Ab 1. August werden pro Kind drei Beitragsjahre angerechnet. Dadurch können Frauen zum Teil in die Krankenversicherung der Rentner wechseln und sich zu den geringeren Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Zur Beachtung: Bei beistehenden Versicherungsverhältnissen prüfen Kassen nur auf Antrag, ob die neuen Bedingungen vorliegen. Weitere Infos dazu bei der AOK-Erding, Herr Angermaier, Tel. 08122 987103.