Haftung für die Pflegekosten der Eltern

Möglicher Zugriff auf Einkommen, Vermögen und geschenkte Vermögenswerte

Vortrag der VHS Erding am Donnerstag, 1. Dezember 2016 im Senioren-Service-Zentrum in Taufkirchen (Vils), 19.30 Uhr, Anmeldung: 08122 97870, Kosten: 10 €

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, reicht häufig deren Rente oder Erspartes nicht aus, um die Pflege zuhause oder im Heim zu bezahlen. Das Sozialamt wendet sich dann oft an die Kinder und fordert von diesen die Bezahlung der sog. „ungedeckten Pflegekosten“. Rechtsanwältin Monika Blüme erläutert, wann Kinder aus ihrem Einkommen und Vermögen den Eltern Unterhalt schulden und sie geht auf die „Schwiegerkinderhaftung“ ein. Auch die besondere Problematik bei Hofübergabe-Verträgen wird angesprochen.