Richtlinien zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken

Die jahrzehntelang geführte Vormerk­liste für Grundstücksbewerber gehört im Taufkirchner Rathaus bald der Vergangenheit an. Die bestehende Bewerberliste wird aufgelöst und die eingezahlte Gebühr den jeweiligen Bewerbern zurückerstattet.

Künftig können sich interessierte Baubewerber nun für jedes einzelne Baugebiet vormerken lassen. Der genaue Zeitpunkt, ab wann ein Baugebiet zum Verkauf angeboten wird, erscheint im Kompass. Die bestehende Vormerkliste gilt nur noch für die Abwicklung beim Verkauf der Baugebiete „Korbinianstraße“ und in „Moosen Süd-West“.

Weitere Informationen zu den Richtlinien erteilt das gemeindliche Bauamt, Herr Baumgartner, Tel. 08084/3735 oder Herr Mayerthaler, Tel. 08084/3736.