Benennung von Straßenbauprojekten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015

Beim Bundesverkehrsministerium in Berlin laufen derzeit die Vorarbeiten für die Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplanes, der im Jahr 2015 vorgelegt werden soll. Eine Vorauswahl aller bayerischen Straßenbauprojekte, die dem Bund zur Bewertung gemeldet werden sollten, gab Innenminister Hermann im November 2012 bekannt und ermöglichte der gesamten Öffentlichkeit bis Mitte Dezember zu der Liste Stellung zu nehmen.

Der Taufkirchener Gemeinderat entschied am 4. Dezember, dass die B 388-Ortsumfahrung als auch der Bau der B 15 neu weiterhin im neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 seine Wichtigkeit und Dringlichkeit finden muss. Beide Straßenbauprojekte sind für die Gemeinde unverzichtbar und wurden daher der Obersten Baubehörde gemeldet.

Der Bau der B 15 neu ist aufgrund der überregionalen Bedeutung und Verkehrsfrequenz dieses Straßenzuges dringend notwendig und muss daher im vordringlichen Bedarf ausgewiesen werden. Der Streckenabschnitt von der A 92 (Landshut) bis zur A 94 (Schwindegg) soll jedoch nicht abschnittsweise bis zur B 388 bei Velden, sondern in einem Zug bis zur A 94 bei Schwindegg hergestellt werden.

Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes – Windkraft

In der Energiepolitik sind im vergangenen Jahr weitreichende Veränderungen eingeleitet worden. Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der friedlichen Kernenergie beschlossen und damit die Energiewende zu erneuerbaren Energien verkündet. Auch der Bayerische Ministerrat hat sich diesem Vorhaben angeschlossen und im Mai vergangenen Jahres das neue bayerische Energiekonzept „Energie innovativ“ beschlossen. Ein Ziel für Bayern bis 2021 ist es, den Wind­energieanteil von rund 1 % auf bis zu 10 % zu erhöhen.

Durch die angestrebte Energiewende wird die Errichtung von Windkraftanlagen, auch im Landkreis Erding, einen immer größeren Raum einnehmen. Der Taufkirchener Gemeinderat stimmte daher bereits am 16.08.2011 der Aufstellung des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ zu.

Ziel des künftigen Teilflächennutzungsplanes ist es, auf Grundlage gemeinsam abgestimmter Planungskriterien im gesamten Landkreis eine einheitliche Planungsgrundlage für die Steuerung von Windkraftanlagen zu schaffen. Weiter soll zum Schutz der Bürger ein Wildwuchs und eine Verspargelung der Landschaft verhindert werden. Windkraftanlagen außerhalb der festgesetzten Konzentrationsflächen sind unzulässig.

Der mittlerweile vom beauftragten Planungsbüro ausgearbeitete Vorentwurf legt die einzelnen Konzentrationsflächen fest und teilt dabei das Gebiet des Landkreises Erding in sechs so genannte Cluster (Konzentrationszonen von Potentialflächen für Windkraft) ein. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) wurde mit den Gemeinden Inning, Bockhorn und Dorfen dem Cluster IV zugeordnet. Die einzelnen Potentialflächen im Gebiet der Gemeinde Taufkirchen (Vils) liegen im Waldgebiet zwischen Breitenweiher und Tegernbach sowie östlich von Solching und Frauenvils und westlich von Großköchlham (siehe Plan).

Der Gemeinderat billigte am 4. Dezember 2012 den Vorentwurf des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ einstimmig. Alle im Gemeindebereich betroffenen Grundstückseigentümer wurden bereits am 23.11.2012 im Gasthaus Zur Post in Taufkirchen (Vils) über den aktuellen Sachstand im Flächennutzungsplanverfahren informiert.

Alle Gemeindebürger haben nunmehr die Möglichkeit, die Planunterlagen (inkl. Umweltbericht, Fachgutachten und Standortgutachten) in der Zeit vom 21.12.2012 bis 11.01.2013 im Taufkirchener Rathaus während der allgemeinen Dienststunden einzusehen.

Während der Beteiligungsfrist kann jedermann eine Stellungnahme zum Vorentwurf, entweder direkt im Rathaus oder auch beim Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum, Arnulfstr. 60, 80335 München, (www.pv-muenchen.de) abgeben.

Plan Wind Cluster