Benennung von Straßenbauprojekten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes 2015

Beim Bundesverkehrsministerium in Berlin laufen derzeit die Vorarbeiten für die Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplanes, der im Jahr 2015 vorgelegt werden soll. Eine Vorauswahl aller bayerischen Straßenbauprojekte, die dem Bund zur Bewertung gemeldet werden sollten, gab Innenminister Hermann im November 2012 bekannt und ermöglichte der gesamten Öffentlichkeit bis Mitte Dezember zu der Liste Stellung zu nehmen.

Der Taufkirchener Gemeinderat entschied am 4. Dezember, dass die B 388-Ortsumfahrung als auch der Bau der B 15 neu weiterhin im neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 seine Wichtigkeit und Dringlichkeit finden muss. Beide Straßenbauprojekte sind für die Gemeinde unverzichtbar und wurden daher der Obersten Baubehörde gemeldet.

Der Bau der B 15 neu ist aufgrund der überregionalen Bedeutung und Verkehrsfrequenz dieses Straßenzuges dringend notwendig und muss daher im vordringlichen Bedarf ausgewiesen werden. Der Streckenabschnitt von der A 92 (Landshut) bis zur A 94 (Schwindegg) soll jedoch nicht abschnittsweise bis zur B 388 bei Velden, sondern in einem Zug bis zur A 94 bei Schwindegg hergestellt werden.