Umrüstung auf digitale Alarmisierung

In der Gemeinderatssitzung vom 4. Juli 2023 stellte sich der neue Kreisbrandrat des Landkreises Erding, Florian Pleiner, offiziell dem Gremium vor.

Der 33-jährige Hohenpoldinger, der seit 11. Mai 2023 der oberste Feuerwehrmann im Landkreis ist, steht den Gemeinden zu allen Fragen rund um das Thema Feuerwehr mit Rat und Tat zur Seite.

Im Verlauf der Sitzung stimmte das Gremium der Beschaffung von 100 digitalen Meldeempfängern zu. Dies entspricht in etwa der Anzahl an bisher vorhandenen analogen Meldempfängern, welche aktuell neben Sirenen und Mobiltelefonen zur Alarmierung der Feuerwehrdienstleistenden eingesetzt werden.

Notwendig ist diese Anschaffung, da Bayern weit die bisher analoge Alarmierung durch die digitale Alarmierung abgelöst werden soll. Einen Stichtag dafür gibt es noch nicht, aber der Landkreis Erding hat seinen Kommunen eine Empfehlung ausgesprochen, die entsprechenden

Bestellungen vorzunehmen. Ein Gerät kostet, abzüglich 80 Prozent Förderung durch den Freistaat, noch knapp 120 €. Die notwendigen finanziellen Mittel hat die Vilsgemeinde in ihrem aktuellen Haushalt vorgesehen.

Änderung des Bebauungsplanes „Hubenstein-Nord“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Taufkirchen (Vils) hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 beschlossen, eine erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Hubenstein-Nord“ durchzuführen. Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Höhenangleichung bei der Parzelle 1 und die Garagensituierung. Des Weiteren werden Gestaltungsvorschriften aufgehoben bzw. weitreichender gefasst.

Mit der Ausarbeitung des Deckblattes Nr. 1 wurden die Architekten und Stadtplaner Alexander und Eberhard von Angerer aus München beauftragt.

Der vom Grundstücks- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt nun bis 21.08.2023 im Bauamt der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils), 2. OG, Zi. Nr. 2.13, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen. Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde www.taufkirchen.de eingesehen werden.