Änderung des Bebauungsplanes „Hubenstein-Nord“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Taufkirchen (Vils) hat in seiner Sitzung am 04.07.2023 beschlossen, eine erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111 „Hubenstein-Nord“ durchzuführen. Wesentlicher Inhalt der Änderung ist die Höhenangleichung bei der Parzelle 1 und die Garagensituierung. Des Weiteren werden Gestaltungsvorschriften aufgehoben bzw. weitreichender gefasst.

Mit der Ausarbeitung des Deckblattes Nr. 1 wurden die Architekten und Stadtplaner Alexander und Eberhard von Angerer aus München beauftragt.

Der vom Grundstücks- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 04.07.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung liegt nun bis 21.08.2023 im Bauamt der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils), 2. OG, Zi. Nr. 2.13, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen. Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde www.taufkirchen.de eingesehen werden.