Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 25. Mai 2014

Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Wählen dürfen alle deutschen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag

  • 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens 3 Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung erfolgt per Post, bis spätestens 04.05.2014. Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllen, bitten wir, sich bis zum 09.05.2014 mit dem Wahlamt in der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte hat auch die Möglichkeit, per Briefwahl zu ­wählen. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 23.05.2014, 18.00 Uhr, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung können die Briefwahlunterlagen auch noch bis Sonntag, 25.05.2014, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Eine schriftliche Antragstellung kann unter Verwendung des entsprechenden Vordruckes, der mit der Wahlbenachrichtigung versandt wird, oder elektronisch über das Internet erfolgen. Den Briefwahlantrag finden sie unter www.taufkirchen.de/rathaus/einwohnermeldeamt. Die elektronische Beantragung ist allerdings nur bis zum 21.05.2014, 16.00 Uhr, möglich.

Die Antragstellung ist auch durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro im Rathaus, EG, Zimmer 0.02 und 0.03 möglich. Telefonische Auskünfte im Rathaus sind unter 08084 3744 oder 3745 erhältlich.