Beantragung von Ausweisdokumenten

Vor Antritt einer Urlaubsreise sollten unbedingt Ihre Ausweisdokumente und die Einreisebedingungen des jeweiligen Reiseziels überprüft werden.

Da sich Einreisebedingungen jederzeit ändern können, erteilt das Bürgerbüro hierzu keine verbindlichen Auskünfte.

Aktuelle Informationen erhalten Sie z.B. auf der Website des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de), den Auslandsvertretungen (Konsulaten) oder ggf. beim Reiseveranstalter.

Checkliste Ausweisdokumente:

  • Ist mein Personalausweis/Reisepass noch gültig?
    ACHTUNG Abgelaufene Dokumente können NICHT verlängert werden.
  • ACHTUNG Bei bestimmten Ländern muss die Gültigkeit des Dokuments noch über den Ausreisetag hinaus andauern (z. B. USA → 6 Monate)
  • Reicht ein Personalausweis oder wird ein (elektronischer) Reisepass benötigt?
  • Bin ich auf dem Lichtbild noch eindeutig erkennbar?
  • Sind alle Ausweisdaten aktuell bzw. identisch mit den Reiseangaben (z.B. Adressänderung, Namensänderung bei Eheschließung)
  • Antragstellung/benötigte Unterlagen:
  • Persönliches Erscheinen des Antragstellers ist zwingend notwendig.
  • Bisheriger Personalausweis/Reisepass
  • 1x aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)

Ausweisdokumente für Kinder:

  • Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass;
    ACHTUNG Kinderreisepass ist nicht gleich (elektronischer) Reisepass.
    Kinderreisepässe werden von manchen Ländern (z.B. USA) nicht anerkannt.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild wird für alle Ausweisdokumente benötigt.
  • Bei bereits ausgestellten Kinderreisepässen: Ist das Kind auf dem Lichtbild noch eindeutig erkennbar? Mögliche Aktualisierung/Verlängerung bis max. zum 12. Lebensjahr mit neuem Lichtbild, innerhalb der Gültigkeit.
  • Seit 01.01.2021 gelten neu beantragte bzw. verlängerte Kinderreisepässe nur noch ein Jahr und können nur innerhalb der Gültigkeit verlängert werden.
  • Kind muss wegen Identitätsprüfung (sowie ggf. Unterschriftsleistung & Fingerabdrücken) mit anwesend sein.
  • Persönliches Erscheinen beider sorgeberechtigten Eltern bzw. Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (Sorgerechtsbescheinigung).
  • Ab dem 16. Lebensjahr kann der Personalausweis ohne Erziehungsberechtigte beantragt werden (Reisepass erst bei Volljährigkeit).

Abholung:

  • Durch Antragsteller bzw. gesetzlichen Vertreter oder durch schriftlich bevollmächtigte Person (unter Vorlage eines Ausweisdokuments).
  • Beim Personalausweis muss PIN-/PUK-Brief von der Bundesdruckerei Berlin angekommen sein.
  • Bei Abholung muss das Altdokument zur Entwertung mitgebracht werden (auch bereits abgelaufene Dokumente) – das neue Dokument wird vorher nicht ausgehändigt.
  • Die Abholung ist während der allg. Öffnungszeiten auch ohne Termin möglich.

2022-06_Margit Stehbeck_webFür Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung. Frau Mühlhuber, Tel. 08084 3741, Frau Stehbeck (Foto), Tel. 08084 3743 und Herr Löffelmann Tel. 08084 3742.

 

Bitte beachten Sie:
Für die Beantragung aller Ausweisdokumente gilt vorab Terminvereinbarung unter Tel. 08084 3747
Ausweisdokument Gültigkeit Dauer Gebühren
Personalausweis (Ü 24 J.) 10 Jahre ca. 4 – 6 Wochen 37,00€
Personalausweis (U 24 J.) 6 Jahre ca. 4 – 6 Wochen 22,80€
Vorläufiger Personalausweis 3 Monate Sofort 10,00€
Reisepass (Ü 24 J.) 10 Jahre ca. 4 – 6 Wochen 60,00€
Reisepass (U 24 J.) 6 Jahre ca. 4 – 6 Wochen 37,50€
Expressreisepass 3 Werktage Zuschlag 32€
Kinderreisepass (Erstausstellung) 1 Jahr Sofort 13,00€
Kinderreisepass (Verlängerung) 1 Jahr Sofort 6,00€