Informationen aus dem Bauamt

zur staatlichen Förderung für Wohnungsbau

I. Bau und Erwerb von Eigenwohnraum

Die staatliche Wohnungsbauförderung kann Sie dabei unterstützen, dem Traum vom Eigenheim einen Schritt näher zu kommen, für z. B. Neubau, Ersatzneubau, Zweiterwerb.

Sie erhalten

  • eine umfassende Beratung
  • eine eingehende Prüfung der Voraussetzungen
  • eine Berechnung der Baukosten
  • einen Finanzierungsvorschlag inkl. Fördermöglichkeiten und Zuschüssen (bspw. pro Kind 5.000 Euro, für Zweiterwerb max. 30.000 Euro)

II. Behindertengerechter Umbau

Der Freistaat Bayern fördert bauliche Anpassungen von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Gebäudebestand, um ihnen die Nutzung ihres Wohnraums zu erleichtern.

Wir bieten Ihnen

  • eine umfassende Beratung Ihrer Belange und Möglichkeiten
  • zudem eine unverbindliche, kostenlose und individuelle Beratung rund um Ihren geplanten Um- oder Einbau durch unseren kompetenten technischen Mitarbeiter bei Ihnen zu Hause
  • eine Prüfung der Voraussetzungen für das leistungsfreie Darlehen in Höhe von max. 10.000 Euro (nach 5 Jahren bestimmungsgemäßer Nutzung, erfolgt die Umwandlung in einen Zuschuss)

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns: Landratsamt Erding

Tel. 08122 58-1265, Tel. 08122 58-1267, wohnungswesen@lra-ed.de