Einschulungstermin 2022

Am Donnerstag, den 24. März 2022 findet an den beiden Grundschulen in Taufkirchen (Vils) und Moosen (Vils) die Schuleinschreibung statt.

Ob die Schuleinschreibung persönlich vor Ort sein wird oder coronabedingt auf postalischem Wege, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Eltern werden – sobald dies entschieden ist – zeitnah von der jeweiligen Grundschule informiert.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, oder an einer privaten Grundschule angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. Juni dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. Juni 2016 geboren sind.

Ebenfalls anzumelden sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt sein werden, also zwischen dem 01. Juli und dem 30. September 2016 geboren sind (Einschulungskorridor). Sie können schulpflichtig werden.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtig­ten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt wurden (der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen) oder deren Einschulung verschoben wurde (01.07.2015 – 30.09.2015).

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind auch eingeschult werden, wenn es zwischen dem 01. Oktober 2016 und 31. Dezember 2016 geboren ist.

Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es nach dem 31. Dezember 2016 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwick­lung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für diese Kinder ist ein schulpsycholo­gisches Gutachten erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten benötigen zur Schuleinschreibung:

  • den Geburtsschein (Familienstammbuch)
  • den Nachweis über die Teilnahme an einer Schuleingangsuntersuchung
  • einen Nachweis über ausreichenden Masernschutz
  • bei Alleinerziehenden gegebenenfalls der Sorgerechtsbeschluss
  • bei im letzten Jahr zurückgestellten Kindern der Zurückstellungsbescheid