Gemeindewerke Taufkirchen (Vils)

Gut erreichbar

Anfang November haben die Gemeindewerke ihre neuen Büroräume am Rathausplatz 3 im Erdgeschoss direkt neben dem Café am Rathausplatz bezogen. Fragen rund um das Thema Energie und zur Wassabrechnung können nun direkt im neuen barrierefrei zugänglichen Kundenbüro geklärt werden. Bürgermeister Stefan Haberl begrüßte das Team um Geschäftsführer Christopher Ruthner bereits und überbrachte gemeinsam mit Hauptamtsleiter Martin Bauer die besten Wünsche samt einem Willkommensgeschenk.

Gemeindewerke neuer Eingang
Von links: Christopher Ruthner (Geschäftsführer GWT), Bürgermeister Stefan Haberl (Aufsichtsratsvorsitzender GWT), Martin Bauer (Hauptamtsleiter Gemeinde)

Das neue Büro der Gemeindewerke ist wie bisher am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Im Büro sind Marianne Gill oder Georg Bart persönlich und telefonisch unter 08084 3739 zu erreichen. Beratung außerhalb vorgenannter Öffnungszeiten ist nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls möglich.

Gemeindewerke Berater
Von links: Marianne Gill (Kundenberaterin), Andreas Huber (Prokurist), Stephan Alschinger und Georg Bart (beide Kundenberater)

Auf Erfolgsspur

Im Jahr 2010 wurden die Gemeindewerke Taufkirchen gegründet. Eines der Ziele lautete damals, innerhalb von zehn Jahren schwarze Zahlen zu schreiben. Bei der Vorstellung des Beteiligungsberichtes im Gemeinderat konnte Geschäftsführer Christopher Ruthner nun mitteilen, dass das gesteckte Ziel im Jahr 2019 erreicht wurde. Das abgelaufene Jahr war für die Gemeindewerke von einem Wachstum in allen Sparten, also Strom, Erdgas und Fernwärme gekennzeichnet, was wesentlich zum guten Ergebnis beigetragen hat. Dank der soliden Entwicklung sind die Gemeindewerke gut aufgestellt, auch die Corona-Krise zu bestehen. Ausgesprochen zufrieden sind Bürgermeister Haberl und Christopher Ruthner auch mit der Zusammenarbeit zwischen den beiden Gesellschaftern, der Gemeinde Taufkirchen, die 51% der Anteile an den Gemeindewerken hält, und den Stadtwerken Erding (49%).

Strom wird günstiger

Eine niedrigere Umlage nach § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) sowie niedrigere Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes bestimmen die Strompreisentwicklung zum Jahreswechsel. Der Strom-Arbeitspreis wird daher zum Jahreswechsel in der Mehrzahl der Tarife um 0,82 Cent/kWh gesenkt (brutto, bei 19 % Umsatzsteuer), der Grundpreis bleibt unverändert.

Die angepassten Strompreise der Gemeindewerke für den überwiegenden Teil der Kunden lauten wie folgt:
Gemeindewerke Strompreise 2021
Niedertarif sowie Sperrzeiten werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt. Preise gültig im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH.

Der Mehrpreis für Ökostrom bleibt zum Jahreswechsel unverändert. Gleiches gilt für den Preisabschlag für Verbrauchsmengen oberhalb 10.000 kWh/Jahr. Details zu den Strompreisen der Gemeindewerke sind im Kundenbüro oder unter www.gemeindewerke-taufkirchen.de erhältlich.

Erdgaspreis trotz neuer CO2-Abgabe unverändert

Trotz der Neueinführung eines Aufschlages auf den Erdgaspreis auf Grund dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), umgangssprachlich auch als CO2-Abgabe bezeichnet, bleiben die Erdgaspreise der Gemeindewerke zum Jahreswechsel unverändert und lauten weiterhin wie folgt:

Gemeindewerke Gaspreise 2021
Die Einstufung in die Verbrauchsgruppen erfolgt automatisch in die für den Kunden günstigste Gruppe.

Fernwärme wird günstiger

Die Fernwärmepreise sind an Preisindexwerte des statis­tischen Bundesamtes gekoppelt. Zum 01.01.2021 ist anhand bisheriger Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes von einer spürbaren Senkung der Fernwärmekonditionen auszugehen. Alle Fernwärmekunden erhalten im Frühjahr, sobald die Indexwerte vollständig bekannt gegeben wurden, eine Mitteilung über die neuen Fernwärmepreise.

Erfreulich

Auf Grund der kalenderjährlichen Abrechnung der Gemeindewerke kommt bei der bevorstehenden Jahresendabrechnung für das Jahr 2020 nicht nur für das zweite Halbjahr, sondern ganzjährig die temporär gesenkte Umsatzsteuer in Höhe von 16 % zur Anwendung (Änderungen hiervon auf Grund gesetzlicher Regelungen oder dgl. vorbehalten).