Wahlhelfer gesucht!

Für die Wahlen der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und des Gemeinderates

sowie

der Landrätin bzw. des Landrates und des Kreistages

am 15. März 2020

sowie bei einer für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrates gegebenenfalls notwendigen Stichwahl am 29. März 2020 werden freiwillige Mitglieder für die Wahl- und Briefwahlvorstände benötigt.

Erfrischungsgeld:

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit – eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 € bzw. für eine gegebenenfalls notwendige Stichwahl 35 €.

Was erwartet Sie bei Ihrer Tätigkeit als Wahlhelfer?

Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Für den Wahltag werden die Wahlhelfer in zwei Schichten eingeteilt. Einteilungswünsche werden soweit möglich berücksichtigt. Ab 18.00 Uhr muss das gesamte Team zum Auszählen der Stimmen im Wahllokal anwesend sein. Wie lange die Auszählung dauert, hängt von der Komplexität der jeweiligen Wahl ab.

Es besteht auch die Möglichkeit in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheiden über die Zulassung von Wahlbriefen und zählen ebenso ab 18.00 Uhr die Stimmzettel aus.

Interessierte Bürger bitten wir, sich bei Frau Spörlein unter Tel. 08084 3721 oder spoerlein@taufkirchen.de zu melden.