Innenbereichssatzung Babing

Zum wiederholten Male hat sich der gemeindliche Grundstücks- und Bauausschuss mit der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den Gemeindeteil Babing befasst. Auslöser war eine „Hinzunahme“ einer kleinen Fläche im Norden, die das Landratsamt Erding nicht akzeptiert hat. Um für das gesamte Restgebiet eine rechtswirksame Satzung zu erhalten, wurde daher beschlossen, diese Fläche wieder zurück zu nehmen. Dies erfordert allerdings eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Aufgrund der Geringfügigkeit wird diese Auslegung gemäß dem Baugesetzbuch auf die geänderten Satzungsteile beschränkt. Eine zeitliche Verkürzung der Frist ist ebenfalls möglich. In der Zeit vom 31. Oktober bis 18. November 2019 können die Planunterlagen nun erneut eingesehen werden.

Die MitarbeiterInnen des Bauamtes (Herbert Mayerthaler, Susanne Zuhr und Hans Baumgartner) geben zu der Bauleitplanung gerne Auskunft. Sie sind unter Tel. 08084 3734, 3717 oder 3735 sowie per E-Mail (zuhr@taufkirchen.de) erreichbar.