Hundeanleinverordnung

In der Vilsgemeinde sind große freilaufende Hunde ein häufiges Ärgernis für die Bürger. Viele Leute, insbesondere Kinder, die Angst vor Hunden haben, fühlen sich nur sicher, wenn diese an der Leine geführt werden. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Zwischenfälle, bei denen Personen durch freilaufende Hunde attackiert und gebissen wurden.

Mit dem Erlass der Hundeanleinverordnung hat der Gemeinderat 2015 klar festgelegt, dass zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Kampfhunde und große Hunde an folgenden Orten ständig an der Leine zu führen sind:

  • In allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen,
  • innerhalb der bebauten Bereiche (Siedlungsgebiete) von Taufkirchen (Vils)
  • und in den zusammenhängend bebauten Bereichen der Ortschaften Gebensbach, Geislbach, Granting, Hörgersdorf, Hubenstein, Jettenstetten, Kienraching, Moos, Moosen (Vils), Unterhofkirchen und Wambach.

Die Verordnung gilt nur für Kampfhunde sowie für große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm. Diese 50 cm-Richtlinie ist im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz klar definiert. Für kleine Hunde können im Einzelfall bei Bekanntwerden eines auffälligen, aggressiven Verhaltens ebenfalls Haltungsauflagen angeordnet werden. Hundehalter, die vorsätzlich oder auch fahrlässig gegen diese Verordnung verstoßen, können mit einer Geldbuße belegt werden.

Die Hundeanleinverordnung ist im Internet unter www.taufkirchen.de/rathausbuerger/gemeindepolitik/verordnungen veröffentlicht. Ausführliche Informationen erteilt Georg Schmittner, Tel. 08084 3740.