Hecken, Sträucher und Bäume im Gehweg- und Straßenbereich

Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) macht darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die von Privatgrundstücken in den Gehweg- und Fahrbahnbereich hineinragen, von den Grundstückseigentümern bzw. von den Mietern und Pächtern zurückzuschneiden sind. Sollten diese der Sicherungspflicht nicht nachkommen, wird dies der gemeindliche Bauhof ausführen. Die Kosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.