Festsetzung der Überschwemmungsgrenzen

Im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes wurde das Überschwemmungsgebiet der Großen Vils, des Stephans­brünnlbaches und des Kirchlerner Baches vom Wasserwirtschaftsamt ermittelt und bereits 2008 vorläufig gesichert. 2013 wurde noch ein weiterer Teilbereich des Überschwemmungsgebietes der Großen Vils kartiert. Hier handelt es sich um den Gewässerlauf von Angerskirchen bis Flaring.

Das Landratsamt Erding (Sachgebiet Wasserrecht) beabsichtigt, zunächst das Überschwemmungsgebiet aufgrund der Erweiterung vorläufig zu sichern. Die Planunterlagen liegen der Gemeinde vor und sind bis Ende April 2015, während der allgemeinen Dienststunden, auf Zimmer 2.12/II Stock des Rathauses einsehbar.

Die Planung wurde bereits vom Grundstücks- und Bauausschuss und vom Umweltforum positiv vorberaten. Dem Gemeinderat wurde das neue Kartenmaterial am 24. März 2015 vom Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes München, Josef Höschl, vorgestellt. Von Seiten der Kommune bestehen keine Einwände. Die Überschwemmungsgebietsgrenzen sind auch im Internet unter www.taufkirchen.de/aktuelles einsehbar. Zur endgültigen Sicherung der Überschwemmungsgrenzen wird das Landratsamt Erding in Kürze die entsprechende Schutzgebietsverordnung erlassen.