Verkehrssicherheit für Fußgänger

Gemeinde beantragt erneut Querungshilfen an den Bundesstraßen

Im Rahmen des Projektes „Lebendige Ortsmitte“ hat die Gemeinde nun erneut einen Vorstoß unternommen, an den sehr stark frequentierten Ortsdurchfahrten der B 15 und der B 388 in Taufkirchen (Vils) Querungshilfen und Fußgängerampeln zu errichten. Unterstützt durch ein Verkehrsgutachten möchte die Gemeinde Fußgängerampeln an folgenden Stellen:

  • B 15, Landshuter Straße: Einmündung Attinger Weg / Rathausplatz
  • B 15, Dorfener Straße: Einmündung Wieshofstraße / Spazierweg zum Waldbad
  • B 388, Erdinger Straße: Senioren-Service-Zentrum / Weiterführung durch das südlich angrenzende Neubaugebiet

Darüber hinaus hat die Gemeinde sogenannte Querungshilfen, das sind Inseln in der Fahrbahnmitte, für folgende Stellen beantragt:

  • B 388, Erdinger Straße: Kreuzung Fichtenstraße / Kirchlern
  • B 15, Landshuter Straße: Einmündung Veldener Straße / Feuerwehrhaus / Bürgersaal

Für die Fußgängerampelanlage an der B 388, Erdinger Straße Höhe Senioren-Service-Zentrum, liegt seitens des Staatlichen Bauamtes bereits die Zustimmung vor, alle anderen von uns beantragten Maßnahmen werden dagegen derzeit vom Staatlichen Bauamt geprüft.

So wird für die an der B 15, Landshuter Straße Einmündung Attinger Weg vorgesehene Fußgängerampel nun eine Computersimulation erstellt, mit der ein Zusammenhang mit der Ampelanlage am Marktplatz hergestellt und damit einhergehend überprüft wird, ob sich diese Fußgängerampel auf die Verkehrsabwicklung am Marktplatz in irgendeiner Weise negativ auswirkt.

In den Bereichen B 15, Dorfener Straße / Einmündung Wieshofstraße, B 388 Erdinger Straße / Einmündung Fichtenstraße sowie B 15 Landshuter Straße / Einmündung Veldener Straße, werden dagegen zurzeit vom Staatlichen Bauamt Zählungen durchgeführt, die Aufschluss darüber bringen sollen, wie stark die Fußgängerfrequenz in diesen Bereichen tatsächlich ist. Aufgrund der Zählergebnisse wird dann entschieden, ob der Bund oder die Gemeinde die Kosten zu tragen hat und ob die Fußgängerfrequenz auch tatsächlich so stark ist, dass die Fußgängerampeln und die Querungshilfen durch das Landratsamt Erding verkehrsrechtlich angeordnet werden können.

Der Gemeinde wären die Fußgängerampeln und Querungshilfen allesamt sehr wichtig, zumal an einigen Stellen in den letzten Jahren (erst kürzlich in der Dorfener Straße) Unfälle passiert sind. Die Gemeinde wird deshalb mit allem Nachdruck die vorgenannten Maßnahmen weiterverfolgen, um so den Bewohnern von Taufkirchen an möglichst vielen Stellen ein gefahrloses Überqueren der stark befahrenen Bundesstraßen zu ermöglichen.