- auf Grundlage gemeinsam abgestimmter Planungskriterien im gesamten Landkreis Erding eine einheitliche Planungsgrundlage für die Steuerung von Windkraftanlagen zu schaffen.
- zum Schutz der Bürger einen Wildwuchs und eine „Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern.
- Windkraftstandorte (Konzentrationsflächen) festzuschreiben, nur auf denen die Errichtung dieser Anlagen möglich ist.
Sollte ein gemeinsamer Teilflächennutzungsplan nicht zustande kommen, steht der gesamte Landkreis vor folgendem Problem:
- Windkraftanlagen sind nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches privilegiert und können im Außenbereich ohne eine Zustimmung des Gemeinderates jederzeit errichtet werden.