Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP)

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) beinhaltet alle Grundlagen für die bayerische Gesetzgebung in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Infrastruktur, Wirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz sowie deren Vollzug durch die Verwaltungen. Im Mai dieses Jahres entschied der Bayerische Ministerrat, das LEP fortzuschreiben, neu zu strukturieren und erheblich zu straffen.

Die für die Gemeinde Taufkirchen (Vils) relevanten Themenbereiche diskutierte der Gemeinderat in der Sitzung am 14. August ausführlich und gab folgende Stellungnahmen ab:

– Ausgliederung des Landkreises Erding aus der bisherigen Planungsregion 14 und Bildung einer neuen Planungsregion mit den Landkreisen Landshut und Mühldorf

Das LEP teilt das Staatsgebiet bisher in 18 Planungsregionen ein. Der Erdinger Landkreis gehört zur Region 14, dem auch die Landkreise Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München, Starnberg und Freising angegliedert sind. Die Vilsgemeinde hat zu diesen Landkreisen keine direkten Verbindungen. Aufgrund der bestehenden Verflechtungen und der anzustrebenden Entwicklungen zu Landshut und Mühldorf soll hier eine neue Planungsregion entstehen.

– Einstufung der Gemeinde Taufkirchen (Vils) als Mittelzentrum: Das neue LEP teilt die zentralen Orte in 3 Kategorien ein: Grund-, Mittel- und Oberzentrum. Die Gemeinde Taufkirchen (Vils) verfügt über die komplette Palette des Grundversorgungsbedarfes und darüber hinaus über zahlreiche Einrichtungen des gehobenen Bedarfs, wie z.B. Realschule, Fachkrankenhaus, Berufsfachschule, Senioren-Service-Zentrum und Villa Moosen, Mehrgenerationenhaus, Kultur- und Sporteinrichtungen, Waldbad, … und ist daher als Mittelzentrum einzustufen.

– Der Bau der „B 15 neu“ ist ein Projekt, das von der Bedeutung her über Bayern hinausgeht. Es soll deshalb im LEP auch weiterhin konkret benannt werden. Im Gegensatz dazu soll der Bau der Ditten Startbahn nicht im LEP festgeschrieben werden.

Im Unterschied zum bisherigen LEP verzichtet der vorgelegte Entwurf auf konkrete Projektziele zur Schiene und zur Straße. So wichtige Projekte wie der Bau der „B 15 neu“ würden somit an Unterstützung und Bedeutung verlieren.

– Flächendeckende Breitbanderschließung: In den ländlichen Raum soll eine zeitgemäße Informations- und Kommunikationsinfrastruktur geschaffen und erhalten werden. Dies soll mit der konkreten Beschreibung „flächendeckende Breitbanderschließung“ ergänzt werden.

– Ausnahmen für das Anbindungsgebot neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen: Eine Zersiedelung der Landschaft soll nach dem Entwurf des LEP vermieden werden. Neue Siedlungsflächen sind in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen. Der Ausnahmenkatalog soll zugunsten der kleineren Kommunen ergänzt werden.

– Gewährleistung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung: Nachdem besonders im ländlichen Raum die Gefahr einer Ausdünnung der ambulanten Versorgung, vor allem bei Haus- und Fachärzten, besteht, soll in allen Teilräumen flächendeckend eine bedarfsgerechte ambulante medizinische Versorgung gewährleistet werden.

– Sing- und Musikschulen: Neben den Kinderbetreuungseinrichtungen, Allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen sowie Einrichtungen zur Erwachsenenbildung sollen auch die Sing- und Musikschulen im LEP flächendeckend und bedarfsgerecht vorgehalten werden.

Die Stellungnahmen aller Gemeinden, Städte und Landkreise werden, falls möglich und umsetzbar, in den neuen Entwurf des LEP eingearbeitet. Der Ministerrat möchte nach Auskunft des Bayerischen Wirtschaftsministeriums noch in dieser Legislaturperiode das neue Landesentwicklungsprogramm beschließen.