Außenbereichssatzung für Ratzing – West

Der Gemeinderat entschied am 19.04.2011, für den westlichen Teil der Ortschaft Ratzing eine Außenbereichssatzung zu erlassen. Diese ermöglicht es künftig, Baulücken im Bestand zu schließen bzw. einer Wohnbebauung zuzuführen. Zum Satzungsentwurf kann bis zum 31. Mai 2011 Stellung genommen werden.

Die Unterlagen liegen zu den allgemeinen Dienststunden im Rathaus, Zi. 2.13/II. OG, zur Einsichtnahme aus. Zum Satzungsentwurf können Vorschläge, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Weitere Auskünfte erteilt der zuständige Sachbearbeiter, Hans Baumgartner, unter der Rufnummer 08084 / 3735, E-Mail: baumgartner@taufkirchen.de.

Plan Ratzing