Personenstandsfälle

Es werden nur Beurkundungen des Taufkirchner Standesamtes veröffentlicht. Die Angehörigen müssen außerdem die Einverständniserklärung hierzu schriftlich im Rathaus abgeben. Geburten/Eheschließungen/Sterbefälle, die in einem anderen Standesamt beurkundet wurden (z.B. Dorfen, Erding, Landshut,…) darf die Gemeinde Taufkirchen (Vils) aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekannt geben.