Schuleinschreibung Donnerstag, 2. April 2009

Grundschule Taufkirchen (Vils)
10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Schulgebäude (Südbau), Zimmer E 102 und E 103

 

Grundschule Moosen (Vils)
11.00 – 13.00 Uhr und 17.00 – 18.00 Uhr
Schulgebäude, Raum 1

Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Sprengel sie wohnen, angemeldet werden; auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Das sind alle Kinder, die spätestens am 30. November 2003 geboren, also heuer an diesem Tag sechs Jahre alt sein werden. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2003 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern erst den nächsten Einschulungstermin im Jahr 2010 wahrnehmen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch in diesem Fall.

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind auch eingeschult werden, wenn es zwischen dem 01.12. 2003 und 31.12. 2003 geboren ist.

Ferner wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Kind schulpflichtig, wenn es nach dem 31.12. 2003 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Für diese Kinder ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schuleinschreibung kommen und die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mitbringen. Außerdem sind notwendig der Sorgerechtsbeschluss bei Alleinerziehenden sowie die Bestätigung des Gesundheitsamtes (wird im Kindergarten ausgegeben).