Bebauungsplan „Bezirkskrankenhaus“

Um die Forderung der Bürgerinitiative „Keine Männerforensik in Taufkirchen(Vils)“ zu unterstützen, wurde von der Gemeinde Taufkirchen(Vils) der Bebauungsplan Nr. 70 „Bezirkskrankenhaus“ aufgestellt und als Satzung erlassen. Am 15. April 2004 wurde der Bebauungsplan öffentlich bekanntgemacht und damit in Kraft gesetzt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun am 4. März 2005 aufgrund eines Normenkontrollantrages des Bezirks Oberbayern den Bebauungsplan „Bezirkskrankenhaus“ für unwirksam erklärt und zugleich eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Als einziges Rechtsmittel steht der Gemeinde Taufkirchen(Vils) nun die „Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision“ beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig offen.

Die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes hat nach der Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes mehrere selbständige Gründe. Aufgrund der fachlich und baurechtlich sehr komplexen Ausführung in dem Gerichtsschriftstück möchten wir auf eine wortgenaue Bekanntgabe des Inhaltes hier verzichten. Das Urteil ist im Rathaus, während der allgemeinen Dienstzeiten, bei Herrn Karbaumer, Zimmer Nr. 102/I. Stock, jederzeit einzusehen.

In Bezug auf die weitere Vorgehensweise fand auf Wunsch der Bürgerinitiative am 3. Mai 2005 eine gemeinsame Besprechung im Rathaus statt. Bei dieser Besprechung kam zum Ausdruck, dass mit dem seinerzeitigem Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids die Gemeinde Taufkirchen(Vils) aufgefordert wurde, zur Verhinderung einer Männerforensik alle zulässigen Maßnahmen zu ergreifen. Diesen Antrag hat die Gemeinde übernommen und den Bürgerentscheid somit abgewendet. Die Bürgerinitiative erwartet von der Gemeinde, dass unabhängig von den Erfolgsaussichten alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden.

Um die Männerforensik in der Gemeinde Taufkirchen(Vils) zu verhindern, entschied der Gemeinderat in der Sitzung vom 10. Mai 2005, die festgelegte Nichtzulassung der Revision durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Die Erfolgsaussichten sind nach Auskunft des für die Gemeinde Taufkirchen(Vils) tätigen Rechtsanwalt Dr. Thomas Schönfeld in der Tat sehr gering. Auch Rechtsanwalt Ewald Zachmann, der die Bürgerinitiative anwaltlich vertritt, sieht nur wenig Erfolgschancen.