51. Änderung des Flächennutzungsplanes

Zur Ausweisung von Bauflächen in zweiter Reihe in der Ortschaft Hubenstein entschied der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr den Flächennutzungsplan in folgenden Teilbereichen zu ändern:

a) Geltungsbereich 1

Der nördliche Teilbereich des Grundstücks 76/1 der Gemarkung Hubenstein soll zusätzlich als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Der Ausweisungsbereich soll durch eine private Grünfläche zur freien Landschaft hin abgegrenzt werden. Der Geltungsbereich 1 hat eine Fläche von ca. 2.000 qm.

b) Geltungsbereich 2

Der südliche Bereich der Flurstücke 65/1 und 65 der Gemarkung Hubenstein soll zusätzlich als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Als Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Fläche soll eine private Grünfläche im Südwesten ausgewiesen werden. Die bestehende Grünfläche wird dahingehend nach Südwesten verlagert.

Bebauungsplan Hubenstein

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes findet in der Zeit vom 07.05.2014 bis 10.06.2014 statt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben. Auf Wunsch wird die Planung von Hans Baumgartner, Rathaus, Zimmer Nr. 2.13/II, Tel. 08084 3735, auch erläutert.

Baugebiet „Unterhofkirchen-Nord“

Im neuen Baugebiet in Unterhofkirchen werden folgende Baugrundstücke zum Verkauf angeboten:

Parzelle Nr. 13: 592 m², Kaufpreis 97.680,00 €

Parzelle Nr. 15: 784 m², Kaufpreis 129.360,00 €

Bebauungsplan Unterhofkirchen

Diese Baugrundstücke sind vorerst ausschließlich für Bürger aus der ehemaligen Gemeinde Hofkirchen und der Pfarrei Hofkirchen bestimmt.

Ausführliche Informationen erteilt Hans Baumgartner, Rathaus Taufkirchen (Vils), Tel. 08084 3735.

Ferienprogramm 2014

Ab Mittwoch, 4. Juni 2014, wird im Rathaus das Ferienprogramm 2014 der Gemeinde Taufkirchen (Vils) ausgegeben. Das Programmheft mit Anmeldeunterlagen liegt am InfoPoint aus oder ist auf Zimmer 1.10, 1. Stock, erhältlich.

Alle Infos und Unterlagen zum Download gibt es ab 04.06.2014 auch im Internet unter www.ferienprogramm-taufkirchen.de.

Wichtiger Hinweis:

Wenn es für Veranstaltungen mehr Interessenten als Plätze gibt, findet keine Auslosung mehr statt. Stattdessen ist der Eingang der Anmeldeliste maßgebend!

Auskünfte erteilen im Rathaus Frau Kräutler und Frau Aulechner (Tel. 08084 3722).

Anträge für freiwillige Leistungen des Landkreises Erding

Der Landkreis Erding gewährt Zuschüsse, wenn die entsprechenden Anträge mit überörtlicher Bedeutung (über den Gemeindebereich hinauswirkend!) dem Landratsamt rechtzeitig von den Vereinen/sozialen Verbänden, … bis spätestens 15.08.2014 zur Einplanung in den Haushalt 2015 vorgelegt werden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Frau Graßl, Landratsamt Erding, Tel. 08122 581328.

Sorglos in die Familienferien mit einem Zuschuss für Ihre Urlaubskasse!

Nicht jede Familie kann sich erholsame Familienferien leisten. Diese Familien unterstützt der Freistaat Bayern mit einem Zuschuss für Urlaub in bestimmten Familienferienstätten.

Für Familien mit Hauptwohnsitz in Bayern, die mindestens ein Kind haben, für das sie Kindergeld beziehen und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, beträgt der Zuschuss täglich 13 Euro je Kind und Erwachsenem (17 Euro für Kinder mit Behinderung) für mindestens 6 und maximal 14 Tage und muss vor Urlaubsantritt beantragt werden.

Welche Familienferienstätte für Sie am besten passt, wie und wo Sie Ihren Antrag stellen können und wo Sie beraten werden – all das finden Sie im Internet unter

www.familienerholung.bayern.de.