Anträge für freiwillige Leistungen des Landkreises Erding

Der Landkreis Erding gewährt Zuschüsse, wenn die entsprechenden Anträge mit überörtlicher Bedeutung (über den Gemeindebereich hinauswirkend!) dem Landratsamt rechtzeitig von den Vereinen/sozialen Verbänden, … bis spätestens 15.08.2014 zur Einplanung in den Haushalt 2015 vorgelegt werden.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Frau Graßl, Landratsamt Erding, Tel. 08122 581328.