51. Änderung des Flächennutzungsplanes

Zur Ausweisung von Bauflächen in zweiter Reihe in der Ortschaft Hubenstein entschied der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr den Flächennutzungsplan in folgenden Teilbereichen zu ändern:

a) Geltungsbereich 1

Der nördliche Teilbereich des Grundstücks 76/1 der Gemarkung Hubenstein soll zusätzlich als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Der Ausweisungsbereich soll durch eine private Grünfläche zur freien Landschaft hin abgegrenzt werden. Der Geltungsbereich 1 hat eine Fläche von ca. 2.000 qm.

b) Geltungsbereich 2

Der südliche Bereich der Flurstücke 65/1 und 65 der Gemarkung Hubenstein soll zusätzlich als Dorfgebiet ausgewiesen werden. Als Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Fläche soll eine private Grünfläche im Südwesten ausgewiesen werden. Die bestehende Grünfläche wird dahingehend nach Südwesten verlagert.

Bebauungsplan Hubenstein

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes findet in der Zeit vom 07.05.2014 bis 10.06.2014 statt. Während der Auslegungsfrist kann jedermann eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben. Auf Wunsch wird die Planung von Hans Baumgartner, Rathaus, Zimmer Nr. 2.13/II, Tel. 08084 3735, auch erläutert.