Entsorgungssystem und Müllgebühren

Landratsamt Erding

Im Landkreis Erding können Bürgerinnen und Bürger verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten nutzen. Neben der Leerung der Restmüll-, Bioabfall- und Altpapiertonnen und Abholung der Gelben Säcke können an gut 100 Wertstoffsammelinseln und Recyclinghöfen Altpapier & Kartonagen, Behälterglas, Dosen und Altkleider entsorgt werden. Dazu kann man, je nach Hofgröße, auch Grüngut abgeben. 2021 hat der Landkreis an seinen Annahmestellen rund 59.000 m3 Grüngut erfasst.

Für die Abgabe der meisten Abfallarten wird an den Recyclinghöfen kein Entgelt verlangt. Dies soll Anreiz sein, dass Wertstoffe über die Abgabe beim Recyclinghof einer möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt und nicht über den Restmüll entsorgt werden.

Teilweise sind Anlieferungen auf haushaltsübliche Mengen begrenzt. Bei der Entsorgung von Sperrmüll gibt es Jahres-Freimengen pro Haushalt beim Abholdienst oder alternativ bei der Selbstanlieferung am Recyclinghof der Müllumladestation Isen. Auch die mobile Problemmüllsammlung und der Landkreishäcksler sind Angebote der Erdinger Abfallwirtschaft.

Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt zum größten Teil aus den Hausmüllgebühren. Daneben sind Einnahmen aus Wertstofferlösen oder aus der Zusammenarbeit bei der Verpackungserfassung mit den Dualen Systemen zu nennen. Im Abfallgebührenhaushalt werden alle Einnahmen und Ausgaben verrechnet. Kompensationsmaßnahmen mit anderen Haushalten sind nicht möglich.

Überschüsse oder Unterdeckungen müssen im nächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Die Hausmüllgebühr gliedert sich in Grund- und Leistungsgebühr. In der Grundgebühr sind die sogenannten Vorhaltekosten wie Tonnenmiete und -leerung der Rest- und Biomülltonnen enthalten. Mit der Leistungsgebühr, die sich nach der Größe der genutzten Restmülltonnen richtet, werden anteilig Servicekosten veranschlagt. Die daraus errechnete Müllgebühr bildet die tatsächlichen Kosten der einzelnen Tonnengrößen.

Diese stehen in keinem linearen Verhältnis zueinander. Die Gebühr für eine 120L Tonne ist folglich nicht doppelt so hoch wie die für eine 60L Tonne.
Quelle: Landratsamt Erding