Bebauungsplan Gutswiese II

Bebauungsplan schreitet voran

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 14.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten Bebauungsplan „Gutswiese II – Teilbereich 1“ gefasst.

Im Frühjahr dieses Jahres wurde im Rahmen des Regelverfahrens die vorgezogene Bürgerbeteiligung durchgeführt. Gleichzeitig wurden auch die Träger öffentlicher Belange in das Aufstellungsverfahren mit einbezogen.

Der Grundstücks- und Bauausschluss hat über die eingegangenen Stellungnahmen am 23.05.2023 Beschluss gefasst. Da wenig Änderungen veranlasst waren, konnte in der gleichen Sitzung der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan ebenfalls in Richtung Sondergebiet „Kinderbetreuung, Gesundheit, Soziales und Wohnen“ fortgeschrieben.

Der Grundstücks- und Bauausschuss fasste ebenfalls am 23.05.2023 den hierfür erforderlichen Billigungs- und Auslegungsbeschluss.

Die Planunterlagen, einschließlich der Begründungen, liegen bis 17. Juli 2023 im Rathaus Taufkirchen (Vils) öffentlich aus. Bestandteil der Auslegung sind alle umweltbezogenen Informationen über das Plangebiet. Die Gliederung der Fachinformationen ergibt sich wie folgt:

• Schutzgut Mensch

• Schutzgut Arten und Lebensräume

• Schutzgut Boden

• Schutzgut Wasser

• Schutzgut Luft & Klima

• Schutzgut Landschaft & Landschaftsbild

• Schutz Kultur & Sachgüter

Während der Auslegungsfrist können alle eine Stellungnahme zu dem Entwurf abgeben. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen sind auch online unter www.taufkirchen.de einzusehen.

Informationen bei Herbert Mayerthaler, Tel. 08084 3734 oder Hans Baumgartner, Tel. 08084 3735, Rathaus, II. Stock.