Der Gewerbe-Steuersatz lag in der Vilsgemeinde seit 1980 unverändert bei 320 %. Die Grundsteuer (A+B) mit 320 % wurde zuletzt zum 01.01.2004 angepasst. Damit lagen die Hebesätze lange Zeit unter dem Durchschnitt des Landkreises Erding von 350-360 %. Auch bayern- und deutschlandweit lag der Taufkirchener Hebesatz im unteren Bereich.
Nach reiflicher Überlegung und kritischer Betrachtung kam der Gemeinderat zu dem Entschluss, die Hebesätze auf 380 % zu erhöhen. Dadurch kann der gemeindliche Betrieb mit seinen zahlreichen Aufgaben zum Wohle aller langfristig aufrechterhalten werden.
Grundsteuer (ab 01.01.2023)
A – Land- u. forstwirtschaftliche Grundstücke | 380 v.H |
B – Wohnbaugrundstücke u. bebaubare Grundstücke | 380 v.H |
Gewerbesteuer (ab 01.01.2023)
Gewerbesteuer | 380 v.H. |