Anspruch auf Grundrente

Die Grundrente tritt am 01.01.2021 in Kraft. Ob ein Anspruch hierauf besteht, wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch geprüft. Die Auszahlung erfolgt dann ebenfalls automatisch. Von der Grundrente sollen Rentnerinnen und Rentner profitieren, die lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Ein Antrag auf die neue Leistung ist nicht nötig. Mit der Auszahlung kann voraussichtlich Mitte nächsten Jahres begonnen werden. Die Leistung kann erhalten, wer zu diesem Zeitpunkt erstmals eine Rente erhält oder bereits Rentenbezieher ist.

Rentenauskünfte und persönliche Beratungstermine: Angelika Greil, Rathaus Taufkirchen (Vils), Tel. 08084 3773 oder E-Mail: greil@taufkirchen.de