Innenbereichssatzung Hubenstein II

Aufgrund von privaten Bauwünschen wird in der Ortschaft Hubenstein erneut eine Wohnbaufläche in zweiter Reihe ausgewiesen. Als Instrument wird eine Innenbereichssatzung für den Bereich zwischen den Hausnummern 19 bis 23 gewählt. Der Gemeinderat fasste am 10. Dezember 2019 den einleitenden Aufstellungsbeschluss für die städtebauliche Satzung. Das Architekturbüro Anger & Groh aus Erding hat bereits einen Entwurf erarbeitet, der gleichzeitig gebilligt wurde. Im nächsten Jahr findet die öffentliche Auslegung statt.

Hubenstein Satzung Fellermayer